Wolfgang Hadamitzky


Japanbezogene Lehrmaterialien, Wörterbücher und Bibliografien



Sprachlexikon: Amtliche Transkriptionsregeln 1954


Seit 1954 ist in Japan die hier wiedergegebene Regierungsverordnung „Orthographie der Lateinumschrift“ (Rōma-ji no tsuzurikata) in Kraft. Sie besteht aus einem Vorwort, zwei Tafeln und einem Begleittext.

Ausführlichere Angaben zu den drei Transkriptionssystemen Kunrei, Hepburn und Nippon, die Gegenstand dieser Verordnung sind, finden Sie in dem Artikel Transkriptionssysteme und in den Kana-Transkriptionstafeln.



::::: Orthographie der Lateinumschrift :::::

Vorwort

1.

Allgemein ist bei der Umschreibung des Japanischen nach Tafel 1 zu transkribieren.

2.

Ist eine im internationalen Kontext oder anderweitig eingeführte Transkription kurzfristig nur schwer zu ändern, kann nach Tafel 2 transkribiert werden.

3.

In den vorgenannten zwei Fällen ist generell nach dem Begleittext zu verfahren.



Tafel 1



Tafel 2

a

i

u

e

o

ka

ki

ku

ke

ko

sa

si

su

se

so

ta

ti

tu

te

to

na

ni

nu

ne

no

ha

hi

hu

he

ho

ma

mi

mu

me

mo

ya

(i)

yu

(e)

yo

ra

ri

ru

re

ro

wa

(i)

(u)

(e)

(o)

ga

gi

gu

ge

go

za

zi

zu

ze

zo

da

(zi)

(zu)

de

do

ba

bi

bu

be

bo

pa

pi

pu

pe

po




 kya

kyu

kyo

 sya

syu

syo

 tya

tyu

tyo

 nya

nyu

nyo

 hya

hyu

hyo

 mya

myu

myo




 rya

ryu

ryo




 gya

gyu

gyo

 zya

zyu

zyo

 (zya)

(zyu)

(zyo)

 bya

byu

byo

 pya

pyu

pyo

 sha

shi

shu

sho



tsu


 cha

chi

chu

cho



fu


 ja

ji

ju

jo




 di

du

dya

dyu

dyo

 kwa





 gwa









wo


Anmerkungen zu den Tafeln:

Tafel 1 führt im linken oberen Teil die Lateinumschrift für die traditionellen 45 Kanazeichen in der Anordnung der Fünfzig-Laute-Tafel auf, darunter und daneben die Umschrift für die davon abgeleiteten Zeichen. Es ist dies das Kernstück des nach der Regierungsverordnung (kunrei) benannten Kunrei-Transkriptionssystems*. Mehrfach vorkommende Transkriptionen stehen in runden Klammern.

Tafel 2 führt nur die von der Tafel 1 abweichenden Transkriptionen auf. In den oberen fünf Zeilen sind dies die Transkriptionen nach dem Hepburn-System*, in Zeile sechs die Transkriptionen nach dem Nippon-System*, und am Ende drei heute nicht mehr gebräuchliche Transkriptionen. Die Transkriptionen di, du, dya, dyu, dyo und wo werden im international gebräuchlichen modifizierten Hepburn mit ji, ju, ja, ju, jo und o wiedergegeben, an dem sich auch die Kana-Transkriptionstafeln orientieren.

* Das amtliche Dokument enthält keine Bezeichnungen für die darin behandelten Umschriften.


Begleittext

1.

Der Silbenschlusslaut ン ist generell n zu schreiben (auch wenn er sich vor den Labialen b, p und m fonetisch zu m assimiliert: konban, kanpai, kanmuri).

2.

Ist es (zur Vermeidung von Aussprachefehlern) notwendig, das den Silbenschlusslaut wiedergebende n von einem darauf folgenden Vokalzeichen oder y abzugrenzen, wird hinter dem n ein ’ eingefügt (manichi, konyaku).

3.

Kehlkopfverschlusslaute werden (wie z.B. im Italienischen) durch Verdoppelung des ersten Konsonanten wiedergegeben (mikka, massugu, hatten, kippu; sh wird zu ssh, ch zu tch und ts zu tts: ressha, botchan, mittsu).

4.

Langvokale werden durch ^ über dem Vokalzeichen wiedergegeben. Bei Großbuchstaben können jedoch auch zwei Vokalzeichen nebeneinander gestellt werden. (Besonders in gedruckten Texten findet man statt des Zirkumflex häufig den Längestrich: mā, yūjin, dōzo; bei i und (in Wörtern chinesischen Ursprungs) e wird die Vokaldehnung jedoch durch ein angehängtes i ausgedrückt: oniisan, meishi (aber: onēsan); bei in Katakana geschriebenen Fremdwörtern und ausländischen Namen erhalten auch die Langvokale ī und ē das Längezeichen, sofern sie im Original durch einen Längestrich gekennzeichnet sind: bīru, mētoru, Bētōben (aber: eito, Supein).)

5.

Die Schreibweise besonderer Laute ist freigestellt. (Kehlkopfverschlusslaute am Ende eines Wortes sind in meinen Publikationen durch einen darauf folgenden Apostrof gekennzeichnet: a, are, ji.)

6.

Am Satzanfang und bei Eigennamen wird der erste Buchstabe groß geschrieben. Darüber hinaus können auch Substantive, die nicht Eigennamen sind, mit einem großen Anfangsbuchstaben geschrieben werden: Ogenki desu ka?, Nihon, Tōkyō, Tanaka, Genji monogatari oder Genji Monogatari, Kanji oder kanji.


Deutsche Übersetzung der Verordnung, Klammerzusätze mit Erläuterungen und Beispielen im Begleittext sowie Anmerkungen von W.H.

Juli 2005, W.H.





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